Sie nähern sich auf der Autobahn einem Stau. Wie verhalten Sie sich richtig?
Erklärung
Sie dürfen mit ihrem Zweirad vorsichtig zum Stauende aufschließen. Das „Durchschlängeln” im Stau durch die Rettungsgasse oder über den Seitenstreifen ist verboten. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 5 - Überholen (1) Es ist links zu überholen. (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.