Sie dürfen nur an Kreuzungen oder Einmündungen auf Kraftfahrstraßen einfahren. Das Wenden auf Kraftfahrstraßen ist verboten. Die Bestimmungen hinsichtlich Geschwindigkeit unterscheiden sich von denen, die auf der Autobahn gelten. Auf Kraftfahrstraßen dürfen Sie nicht schneller fahren, als es die Reichweite des Abblendlichtes zulässt.