Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?
Erklärung
Wenn Sie bei Dunkelheit mit Fernlicht fahren, müssen Sie abblenden, wenn sich Ihnen Gegenverkehr nähert. Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung dürfen nicht mit Fernlicht befahren werden. Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemand blenden. Darum ist am Bahnübergang abzublenden. Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen, werden sie durch das Fernlicht nicht geblendet.