2.2.15 · Liegenbleiben und Abschleppen von Fahrzeugen
2.2.15-106
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Frage
In welcher Entfernung ist das Warndreieck aufzustellen, wenn ein Fahrzeug auf einer Straße mit schnellem Verkehr liegen geblieben ist?
Erklärung
Bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer Straße mit schnellem Verkehr liegen, müssen Sie das Warndreieck in einer Entfernung von ca. 100 m aufstellen. Machen Sie die Pannensituation für andere Verkehrsteilnehmer durch Einschalten der Warnblinkanlage kenntlich.