Vorrang an einer Parklücke hat immer das Fahrzeug, das sie zuerst erreicht. Der Vorrang bleibt auch für den Fall bestehen, dass das Fahrzeug an der Parklücke vorüberfährt, um anschließend rückwärts einzuparken bzw. andere Bewegungen ausführt, die dem Einparken in diese Lücke dienlich sind. Der Vorrang bleibt auch erhalten, wenn das Fahrzeug an der Parklücke wartet.