Grundsätzlich verbietet die Straßenverkehrsordnung ein Halten an den Stellen im Straßenverkehr, wenn das Halten hier für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich ist oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Dies gilt insbesondere das Halten auf den Fahrbahnen der Autobahn oder auf einer Kraftfahrstraße. Betroffen sind auch scharfe und uneinsichtige Kurven.