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2.2.12 · Halten und Parken

2.2.12-105

3 multiple_choice BLT

Frage

Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

Erklärung

Das Parken eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t ist in Gewerbe- und Wohngebieten mit entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Innerhalb geschlossener Ortschaften und in Sondergebieten, die der Erholung dienen, ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten.