Sie fahren außerorts. Starker Regen schränkt die Sicht auf knapp 50 m ein. Was gilt in dieser Situation?
Erklärung
Auch hier gilt bei eingeschränkter Sicht (50 m wegen Starkregen) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Mit Kraftfahrzeugen über 7,5 t zuläss. Gesamtmasse ist das Überholen verboten. Die Nebelschlussleuchte muss nicht eingeschaltet sein.