Sie fahren mit Ihrem Pkw und Wohnanhänger (Zuglänge mehr als 7 m) außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Worauf müssen Sie achten?
Erklärung
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Züge, die länger als 7 m sind, einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, der mindestens dem halben Tachowert in Metern entspricht. Für Pkw mit Wohnanhänger gilt außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Das entspräche einem Abstand von 40 m. So können überholende Fahrzeuge einscheren.