Welchen Sicherheitsabstand sollten Sie außerorts zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens einhalten?
Erklärung
Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die StVO einen Sicherheitsabstand von 2 Sekunden vor. Das entspricht dann wieder der Faustformel „halber Tacho“. Achtung: Diese Regeln gelten nur bei trockener Straße. Bei Regen, Schnee und Glatteis sollte der Sicherheitsabstand mindestens doppelt so groß sein.