Für welche Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden, muss auf Bundesfernstraßen eine Benutzungsgebühr entrichtet werden?
Erklärung
Theoriefrage 2.2.02-201: Für welche Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden, muss auf Bundesfernstraßen eine Benutzungsgebühr entrichtet werden? Richtig: Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t ✅ Richtig: Für Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t ✅ Falsch: Für Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 7,5 t ❌