Leicht versetztes Fahren ermöglicht ein Beobachten der vorausfahrenden Fahrzeuge. So können Sie an dem Vordermann vorbei oder durch dessen Scheiben die Verkehrssituation einsehen und können schneller auf plötzlich auftretende Ereignisse reagieren. Das Fahren mit Warnblinklicht in der Kolonne ist grundsätzlich verboten.