Generell dürfen Sie nicht überholen, wenn die gesamte Überholstrecke nicht einsehbar ist oder der Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten werden kann. Beide Negativ-Faktoren sind in der vorliegenden Situation gegeben: Die übersehbare Strecke ist durch die Kurve für einen gefahrlosen Überholvorgang zu kurz. Der Mindestabstand zu den Radfahrern von 1,5 m kann bei auftauchendem Gegenverkehr nicht eingehalten werden.