Wann werden im Fahreignungsregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten getilgt, die mit zwei Punkten bewertet wurden?
Erklärung
Eingetragene Ordnungswidrigkeiten, die im Fahreignungsregister mit zwei Punkten bewertet und eingetragen wurden, verjähren erst nach fünf Jahren. Schwere Verstöße werden immer mit zwei Punkten geahndet.