Welche Kraftfahrzeuge sind vom Verkehrsverbot für „Umweltzonen“ grundsätzlich ausgenommen?
Erklärung
Ein Verkehrsverbot für "Umweltzonen" gilt grundsätzlich nicht für Krankenwagen, die sich im Einsatz befinden. Ebenso davon nicht betroffen sind Zugmaschinen aus der Land- und Forstwirtschaft.