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1.4.42 · Richtzeichen

1.4.42-129

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Frage

Sie fahren mit Tagfahrlicht in einen so gekennzeichneten beleuchteten Tunnel. Wie verhalten Sie sich?
Bild zur Frage

Erklärung

Als der/die Kfz-FahrerIn müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht reicht nicht aus, da die Lichtverhältnisse im Tunnel nicht an das Tageslicht heranreichen. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug ausreichend kenntlich zu machen.