Sie fahren mit Tagfahrlicht in einen so gekennzeichneten beleuchteten Tunnel. Wie verhalten Sie sich?
Erklärung
Als der/die Kfz-FahrerIn müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht reicht nicht aus, da die Lichtverhältnisse im Tunnel nicht an das Tageslicht heranreichen. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug ausreichend kenntlich zu machen.