Sie dürfen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches maximal Schrittgeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h fahren, d.h. erster Gang, ohne Gas zu geben. Die Straße darf vollständig von Fußgängern benutzt werden. Kinder dürfen auf der Straße spielen. Seien Sie besonders aufmerksam und bremsbereit. Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden, ggf. müssen Sie warten. Da dort das Spielen auf der Straße erlaubt ist, müssen Sie verstärkt auf Kinder achten. Parken dürfen Sie nur auf gekennzeichneten Flächen.