Sie möchten als Anlieger in eine so gekennzeichnete Fahrradstraße einfahren. Was müssen Sie dabei beachten?
Erklärung
Für den Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.