Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Erklärung
Das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ verbietet Kraftfahrzeugen die Einfahrt in diesen Bereich, auch Schrittgeschwindigkeit ist verboten. Dies gilt auch für Anlieger. In Einkaufszonen erlauben häufig Zusatzschilder die Einfahrt zu bestimmten Zeiten. Das ist aber hier nicht gegeben.