Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?
Erklärung
Das Verkehrszeichen „Absolutes Haltverbot“ verbietet jegliches Halten des/der Kfz-FahrerIn, sofern es nicht durch die Verkehrslage, wie bspw. eine rote Ampel oder eine andere zwingende Verkehrssituation, bedingt ist. Halten, um Personen ein- und aussteigen zu lassen oder das Fahrzeug zu be- oder entladen, ist verboten.