Das Verkehrszeichen „Eingeschränktes Halteverbot“ erlaubt das Halten, um Personen ein- und aussteigen zu lassen oder zum Be- und Entladen. Der Parkplatz ist für eine/n Kfz-FahrerIn mit Behindertenausweis und personalisiertem Parkausweis reserviert. Nur diese Person hat das Recht, auf diesem Platz zu parken und kann widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen lassen.