Gefahrzeichen: „Gefälle” Die Zahlenangabe sagt aus: auf 100 m Entfernung fällt die Straße um 10 m ab. Das Zusatzzeichen mit seitlichen Pfeilen gibt die Länge der Gefällestrecke an! Das Verkehrszeichen weist auf ein Gefälle mit einer Länge von 800 m hin! Sie müssen rechtzeitig zurückschalten, damit Sie die Bremswirkung des Motors ausnutzen können. Beim Bremsen mit der Fußbremse allein, kann die Bremse überhitzen. Straßenverkehrsordnung - StVO (Auszug) § 40 - Gefahrzeichen (1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation ( § 3 Absatz 1 ). (2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle. (4) Ein Zusatzzeichen wie kann die Länge der Gefahrstrecke angeben. (5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt. (6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1. (7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 2. Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen 1 2 3 lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen Ge- oder Verbote Erläuterungen Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6) 5 Zeichen 108 Gefälle