An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?
Erklärung
An Kreuzungen und Einmündungen ohne vorfahrtregelndes Verkehrszeichen gilt „rechts vor links“. Wenn ein Fahrzeug aus einem Grundstück oder einem verkehrsberuhigten Bereich hinausfährt, haben alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorrang, auch Fußgänger und Kinder, die auf dem Gehweg fahren.