Aufgrund der Regel "rechts vor links" hätten Sie gegenüber dem grünen Pkw Vorrang. Allerdings müssen Sie dem entgegenkommenden Radfahrer, dessen Fahrbahn Sie kreuzen würden, Vorfahrt gewähren. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, empfiehlt es sich daher, auch den/die FahrerIn des grünen Pkw zuerst in die Kreuzung einfahren zu lassen.