An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?
Erklärung
An Kreuzungen und Einmündungen ohne Vorfahrtsschilder haben die von rechts kommenden Fahrzeuge Vorfahrt. Gleiches gilt für Straßen, die gemäß ihrer Beschilderung gleichrangig sind. Eine Ausnahme bilden Fahrbahnen mit abgesenktem Bordstein, Grundstücksausfahrten sowie Feld- und Waldwege. Befinden Sie sich auf einer dieser Straßen, haben Sie den anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang zu gewähren.