Da es an dieser Kreuzung keine Beschilderung gibt, die den Vorrang der FahrerInnen festlegt, gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregelung "rechts vor links". Aus diesem Grund müssen Sie das Kfz rechts von Ihnen zuerst passieren lassen. Im Anschluss hat Ihnen der/die FahrerIn links von Ihnen Vorfahrt zu gewähren.