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1.2.34 · Unfall

1.2.34-002

3 multiple_choice GrundstoffGM

Frage

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Erklärung

Nach Hinterlassen der persönlichen Daten am beschädigten Fahrzeug haben Sie eine nahe gelegene Polizeidienststelle über den Vorfall zu informieren. Das kann auch telefonisch erfolgen. Unterlassung gilt als Fahrerflucht und ist eine Straftat, die mehr als die Fahrerlaubnis kosten kann. Die oft zitierte angemessene Wartezeit am beschädigten Fahrzeug ist relativ und keine rechtliche Größe. Der direkte Kontakt kann lediglich die Abwicklung erleichtern.