Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?
Erklärung
Nach StVO § 34 6. a) - 7. darfst du nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, wenn du deinen Namen und deine Anschrift am Unfallort hinerlassen hast und der Polizei den Unfall gemeldet hast.