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1.2.34 · Unfall

1.2.34-009

3 multiple_choice GrundstoffGM

Frage

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?

Erklärung

Nach StVO § 34 6. a) - 7. darfst du nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, wenn du deinen Namen und deine Anschrift am Unfallort hinerlassen hast und der Polizei den Unfall gemeldet hast.