Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?
Erklärung
Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs sind sowohl der Halter des Fahrzeugs als auch der/die Kfz-FahrerIn. Der/die Kfz-FahrerIn hat vor der Fahrt die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kfz zu kontrollieren. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass dies auch passiert. Das betrifft auch die TÜV-Untersuchung. Die Haftpflichtversicherung ist nicht verantwortlich.