Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Erklärung
Beim Aufleuchten des roten Blinklichts einer Schrankenanlage vor Schienenverkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer vor dem Andreaskreuz anhalten. Das Weiterfahren ist streng verboten, auch wenn die Halbschranke noch geöffnet ist. Die Schranken haben schnelle Schließzeiten und können Fahrzeuge einklemmen. Schienenfahrzeuge nähern sich mit hohen Geschwindigkeiten und haben einen sehr langen Bremsweg von mehreren Hundert Metern. Daher können sie nicht situativ auf Hindernisse reagieren.