Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?
Erklärung
Die Absicht zu überholen dürfen Sie außerorts durch Hupen oder durch die Lichthupe ankündigen. Hupe oder Lichthupe dürfen Sie außerdem dazu benutzen, um auf Gefahren hinzuweisen und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Das Betätigen der Hupe ohne konkrete Gefahrensituation, etwa als Rufzeichen, ist nicht erlaubt.