Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Erklärung
Innerorts darf die Hupe durch den/die Kfz-FahrerIn nur als Warnsignal beim Vorliegen einer Gefahrenlage verwendet werden. Da es eine unnötige Lärmbelästigung wäre, ist innerorts die Nutzung der Hupe zum Grüßen oder als Überholsignal unzulässig. Ausschließlich außerorts dürfen Sie die Hupe oder die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholvorgangs benutzen.