Sie dürfen dort nicht am Fahrbahnrand parken, wo Sie gekennzeichnete Parkflächen blockieren und damit andere Verkehrsteilnehmer behindern. Verboten ist Parken ebenfalls vor abgesenkten Bordsteinen, die sich unter anderem vor Grundstückszufahrten befinden. Rollstuhlfahrern sollen abgesenkte Bordsteine das Überqueren der Straße ermöglichen. Ungefährlich und daher erlaubt ist das Parken nach einem Fußgängerüberweg.