Parken dürfen Sie nur in Fahrtrichtung auf der rechten Fahrbahnseite. Das gilt auch, wenn sich alle Parkplätze auf der linken Seite befinden. Gegebenenfalls müssen Sie wenden, wenn erlaubt. Die einzige Ausnahme bilden Einbahnstraßen, da diese nur in eine Fahrtrichtung befahren werden. Befinden sich rechts Schienen, müssen Sie ebenfalls links parken, dabei jedoch stets Parkverbote beachten.