Sie dürfen nur dort halten, wo Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Das ist zum Beispiel bei einem Seitenstreifen der Fall, der durch eine durchgehende weiße Linie von der Fahrbahn getrennt ist. Nicht halten dürfen Sie: - auf markierten Fahrspuren, die dem Einordnen dienen - auf der Fahrbahn, wenn es einen Seitenstreifen gibt - an Haltestellen für Busse oder andere öffentliche Verkehrsmittel - an Taxiständen, um Taxis die Zufahrt nicht zu versperren - auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen, auch nicht auf dem Seitenstreifen Achten Sie auf Zweiradfahrer!