In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?
Freitextfrage
Lösung: 5
Erklärung
Parken ist verboten, wo andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einem Abstand von 5 Metern vor und hinter einer Kreuzung/ Einmündung kann eine ausreichende Sicht auf die Verkehrssituation gewährleistet werden.