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1.2.12 · Halten und Parken

1.2.12-109

2 freitext Grundstoff

Frage

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?
Freitextfrage
  • Lösung: 5

Erklärung

Parken ist verboten, wo andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einem Abstand von 5 Metern vor und hinter einer Kreuzung/ Einmündung kann eine ausreichende Sicht auf die Verkehrssituation gewährleistet werden.