Vom Halten spricht man, wenn ein Fahrzeug aus nicht verkehrsbedingten Gründen für weniger als 3 Minuten angehalten wird, während der Fahrer das Fahrzeug nicht verlässt. Hält der Fahrer länger und/oder verlässt er sein Fahrzeug, spricht man vom Parken. Sie dürfen allerdings nicht überall halten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Ausgeschlossen sind: - Halteverbotszonen - Bahnübergänge, da die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Zug besteht - Enge und unübersichtliche Stellen mit unter 3 m Durchfahrtsbreite unübersichtliche Kurven - Bergkuppen - Fußgängerüberwege sowie der Bereich davor (min. 5 m Abstand), aber nicht der Bereich danach