Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?
Freitextfrage
Lösung: 5
Erklärung
Auf einem Fußgängerüberweg und bis 5 m vor ihm besteht ein absolutes Halte- und Parkverbot für Fahrzeuge aller Art. So können Sie als Kfz-FahrerIn den Fußgängerüberweg frei einsehen und die Passanten haben einen guten Überblick auf das Verkehrsgeschehen.