Sobald Sie Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten nicht verkehrsbedingt anhalten oder verlassen, spricht man vom Parken. Das ist nicht überall erlaubt. In als Halte- oder Parkverbotszonen gekennzeichneten Bereichen dürfen Sie nicht parken – ebenso wenig dort, wo Sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder blockieren. Parkverbote gelten auch auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Nutzen Sie Seitenstreifen oder Parkbuchten.