Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Erklärung
Bei stockendem Verkehr müssen – beispielsweise für Einsatzfahrzeuge – folgende Bereiche freigehalten werden: Kreuzungen, Bahnübergänge und Fußgängerübergänge. Für Grundstücksausfahrten gilt diese Regel nicht. Wenn Sie bemerken, dass jemand von seinem Grundstück auf die Fahrbahn fahren möchte, sollten sie den Fahrer in den Verkehr einfädeln lassen.