Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommen Radfahrer. Wer muss warten?
Erklärung
Wenn Sie aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren, ist die Regel „rechts vor links“ aufgehoben. Sie haben Wartepflicht gegenüber Fußgängern, Radfahrern und Teilnehmern des Fließverkehrs.