Das Ändern der Fahrtrichtung ist stets durch Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, des Blinkers, anzuzeigen. Der Verbleib auf einer abknickenden Vorfahrtstraße ist ebenfalls durch Blinken anzuzeigen. Daher muss der blaue Lkw blinken. Sie als Linksabbieger müssen ebenfalls blinken.