Überholen ist in folgenden Fällen verboten: 1. bei unklarer Verkehrslage, 2. bei Verletzung von Verkehrsregeln. In Einbahnstraßen hingegen besteht kein generelles Überholverbot. Bevor Sie den Überholvorgang einleiten, vergewissern Sie sich durch Rückschau in den Spiegel und über die Schulter sowie durch einen Blick auf die Fahrzeuge vor Ihnen, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden.