Sie wollen aus einem Grundstück über den Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Erklärung
Um von einem Grundstück über den Gehweg auf die Fahrbahn einzubiegen, müssen Sie beachten: Sie haben gegenüber Fußgängern auf dem Gehweg, Radfahrern auf Radwegen und Teilnehmern im Fließverkehr Wartepflicht. Sie dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Im Zweifelsfall müssen Sie sich in den Verkehr einweisen lassen.