Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?
Erklärung
Während der Probezeit dürfen Sie keinerlei Alkohol trinken, wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen möchten. Generell sollten Sie sich bei der Teilnahme am Straßenverkehr an 0,0 Promille halten.