Die Benutzung der Warnblinkanlage unterliegt strengen Regeln. Das Warnblinklicht dürfen Sie nur zur Absicherung Ihres liegengebliebenen Fahrzeugs einschalten oder um auf einen Stau oder einen Schulbus hinzuweisen. Ein Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden.