In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Erklärung
Plötzlicher Gegenverkehr erfordert es, dass ein Überholvorgang sofort abgebrochen wird. Das Gleiche gilt, wenn das zu überholende Fahrzeug beschleunigt. Dadurch können Sie den Überholweg nicht mehr abschätzen und gefährden bei Fortsetzung den Gegenverkehr. Sollte der zu Überholende seine Geschwindigkeit drosseln, besteht keine Gefahr.