Die Straßenverkehrsordnung verbietet unnötiges Langsamfahren, da es den Verkehrsfluss behindert und das Unfallrisiko stark erhöht: Es verleitet nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanövern an unübersichtlichen Stellen. Zudem steigt die Gefahr von Auffahrunfällen durch die entstehenden Geschwindigkeitsunterschiede drastisch.